Ihr Tarifvertrag iGZ / DGB

Seit 2004 sind die Beschäftigungsverhältnisse in der Zeitarbeit durch Tarifverträge verbindlich geregelt. at-work wendet den Tarifvertrag zwischen dem iGZ e.V. (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.) und den DGB-Gewerkschaften an. (DGB Gewerkschaften im einzelen: ver.di; IG Metall, IG BCE, GDP, NGG, IG Bau, GEW).

Der Tarifvertrag sichert Ihnen einen garantierten Mindestverdienst pro Stunde und schreibt weitere Sozialleistungen verbindlich fest.

Ihr Stundenverdienst ist abhängig von Ihrer Qualifikation und Ihrem Einsatzgebiet.

Sie erhalten Zuschläge für:

Ihr Urlaubsanspruch beträgt bis zu 30 Arbeitstage, je nach Betriebszugehörigkeit. Sie haben Anspruch auf Jahressonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld).