Für Bewerber

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Im September einmalig mehr in der Lohntüte!

Um die Aufwendungen der dramatisch gestiegenen Energiekosten auszugleichen, wurde eine gesetzliche Neuregelung beschlossen. Arbeitnehmer/innen die am 01. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen einmalig 300,-€ EPP zu ihrem normalen Lohn!