Für Bewerber

| Urlaub oder Abwesenheit...

... Testpflicht Land NRW!

Liebe at-workerInnen,

schön, dass der Sommer 2021 uns wieder erlaubt hat, in verschiedene Urlaubsziele reisen zu können.

Um euch und unsere Kunden zu schützen, legen wir großen Wert auf die vom Land NRW angeordnete Test-Pflicht.

„Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.“ 

Heißt also, wenn ihr 5 Tage (oder mehr) nicht gearbeitet habt, aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen, müsst ihr am ersten Arbeitstag, vor dem Arbeitsbeginn, ein negatives Testergebnis vorzeigen.
Also, nutzt das Test-Angebot der Test-Zentren und mitmachenden Apotheken!
Auch in unseren at-work Filialen bieten wir euch weiterhin an, euch testen zu lassen.
Ruft dafür bei uns an und wir vereinbaren einen Termin! 



Wichtig: Das negatives Testergebnis muss am ersten Arbeitstag vorliegen, also testet euch einen Tag bevor die Arbeit wieder beginnt, oder am Morgen des Arbeitsbeginns!